BELÄSTIGUNG DURCH
AUFSCHALTUNG


Dipl.-Ing. Helmut Kropp

 
 
 
  Zurück zur Vorseite  
 
 
 


Die Abhöraffäre

Dipl.-Ing. H. Kropp


Es kommt häufig vor, dass ich einen Anruf bekomme, wie etwa den: "Kommen Sie sofort zu mir, mein Nachbar (Ex, Kollege, Freund) hört mich ab!"

Inzwischen kann ich damit umgehen, ich komme nicht sofort, sondern zuerst schicke ich sofort per Fax ein Angebot für ein Privatgutachten mit der Bitte um Zustimmung, dann höre ich sicher und seltsamer Weise nichts mehr von den "Abhörern".

Ein ganz anderer Fall: Zwei Familien, beide mit kleinen TK-Anlagen und schnurlosen Telefonen, beklagen sich bei Gericht, ein "Unbekannter" würde sich regelmäßig in die Telefonate der "Kids" einschalten, er wisse alles, er verbinde die Gespräche der Kids miteinander, terrorisiere die Kinder.

Nun kommt bei einer derartigen technischen Konstellation sofort der Gedanke auf, ein Überwachungsplatzbeamter des Netzbetreibers treibe da sein Unwesen. Dort hingegen schwört man Stein auf Bein, daran sei nichts, da sei niemand tätig geworden.

Darauf geht der eine Vater zur "Wahrsagerin" (!) und die prophezeit ihm, in 14 Tagen werde der Spuk sein Ende haben (!). Der andere Vater erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Beim Ortstermin sind die 14 Tage bereits vergangen und tatsächlich hat sich der Abhörer nicht mehr gemeldet.

Die übliche Überprüfung beim Ortstermin, genaue Besichtigung der Anlagen, der Apparate, der Verkabelungen, Ergebnis: nichts.

Ich habe den Eindruck, dass diese Untersuchung der Familie ungelegen kommt, sie ist zurückhaltend, ja verstockt, kaum Auskünfte. Was ich hingegen bei der anderen Familie zu hören bekomme, ist eine Tonbandaufzeichnung der "Konferenz" mit dem "Abhörer". Die Stimme ist leicht verstellt, manchmal keucht er nur oder stöhnt. Die Stimme war den Betroffenen angeblich unbekannt.

Lange nach dem Ortstermin und der Gutachtenserstattung bekam ich von anderer Seite die technische Erklärung dafür, wie es möglich sein konnte, dass sich ein "Abhörer" in das interne Netz einer TK-Anlage einschalten, dort Vermittlungsvorgänge ausführen und beliebig abhören konnte. Es sei angemerkt, dass so eine Konstellation - trotz ihrer Logik - sicher nicht alle Tage zu finden sein wird.

Zurück nach oben

Der Abhörer war zugleich der Installateur der ISDN-TK-Anlage mit den schnurlosen Telefonen. Er hatte sich per "Kundendaten-Programmierung" auf einer Nebenstelle volle "Administratorrechte" mit Zugang zum Wartungsport gegeben. Für den Zugang zur TK-Anlage brauchte er somit keinen Amtszugang, er musste sich lediglich in der funktechnischen Reichweite "seiner" Nebenstelle (bestens im Schlafzimmer im 1. Stock plaziert) mit (vorher aufgeladenem) schnurlosem Telefon in einem Auto aufhalten.

Das Haus war in einem Wohngebiet, wo ein um die Ecke geparktes Auto nicht auffiel. Zusammen mit den Leistungsmerkmalen "Konferenz", "Ein-Mann-Umlegung", "Mithören", "Aufschalten" etc. konnte er quasi die volle Kontrolle über die TK-Anlage und die Gespräche der Kids ausüben.

Fazit:

Wenn auch die Motivation des Täters (Abhörers) für einen derartigen technischen Aufwand auf einer anderen Ebene liegt, sollte man die Möglichkeiten, die sich mit "Schnurlis" an TK-Anlagen ergeben, bei vergleichbaren Fällen nie aus dem Auge lassen.

Es empfiehlt sich zu Testzwecken im Extremfall sogar die Funktelefone durch Festnetztypen zu ersetzen und dann nochmals nachzuprüfen, ob das "Abhören" immer noch auftritt.

Dann ist nämlich auch das "Schnurli", das der liebe Freund aus der Nachbarschaft bei einem Besuch schnell und heimlich an einer Feststation seines besten Freundes angemeldet hat (das geschieht ganz einfach durch Auflegen des "Mithörers" auf die Feststation und Eingabe eines Codes), und mit dem er zu seinen Lasten telefonieren konnte, außer Funktion.

H. Kropp
08.2005

 
 
 
 
  Startseite     Dienstleistungen     CV     Aktuelle Themen     Preise     Vertrag