ZUM VERHALTEN
VOR GERICHT


Dipl.-Ing. Helmut Kropp

 
 
 
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Zum Verhalten vor Gericht

Für Kollegen und solche, die es werden wollen

Dipl.-Ing. H. Kropp


Sagt z. B. ein Rechtsanwalt: "Herr Sachverständiger, in Ihrem Gutachten behaupten Sie, dass..." dann sollten Sie sofort nachsehen, ob das überhaupt so in Ihrem Gutachten steht und wo. Rechtsanwälte lesen gerne aus Ihrem Gutachten das heraus, was ihrer Mandantschaft nützt, und drücken das dann in eigenen Worten aus. Obwohl das in der Form gar nicht in Ihrem Gutachten steht!

Also Tipp: Sofort nachsehen, ggf. auch zurückfragen und bei Bedarf auch gleich energisch korrigieren!

k / s
11 / 2009

 
 
 
 
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